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22.01.2025rss_feed
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Sind Deine digitalen Lösungen
bereit für 2025?


Liebe Kunden
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Wir haben bereits das Jahr 2025 erreicht, und mit den neuen gesetzlichen Regelungen, die digitale Barrierefreiheit und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz betreffen, stehen bedeutende Änderungen für Deine digitale Präsenz an.



Was bedeutet das für Dich?

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1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 wird es für viele Unternehmen verpflichtend, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen den uneingeschränkten Zugang zu Websites, Apps und digitalen Plattformen zu ermöglichen.


Das betrifft unter anderem:


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Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind teilweise ausgenommen. Doch auch für sie kann Barrierefreiheit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

 

 


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2. EU-AI-Act: Neue Vorschriften für KI-Systeme
Ab Februar 2025 wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU durch den neuen EU-AI-Act reguliert. Unternehmen müssen eine Risikobewertung ihrer KI-Anwendungen – von Chatbots bis zu KI-gestützten Bewerbungssoftwares – erstellen und dokumentieren. Verstöße gegen die Vorgaben können hohe Strafen nach sich ziehen.

 

 


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Unser Angebot: Design-Relaunch und digitale Zukunftssicherung

Wir wissen, dass die Umsetzung solcher Anforderungen herausfordernd sein kann. Daher bieten wir bei Intersolute die passende Unterstützung:

  • Barrierefreie Designs: Wir analysieren deine bestehenden Plattformen und entwickeln ein Design, das den gesetzlichen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entspricht.
  • Zukunftssichere Anpassungen: Unser Team sorgt dafür, dass deine digitalen Angebote nicht nur rechtlich, sondern auch technologisch auf dem neuesten Stand sind.
  • Prüfung und Integration von KI-Systemen: Wir beraten, wie du deine KI-Anwendungen an die neuen Regelungen des EU-AI-Acts anpassen kannst.

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Warum jetzt handeln?

Es ist bereits 2025, und die Zeit drängt. Um sicherzustellen, dass Dein Unternehmen die neuen Anforderungen fristgerecht erfüllt, ist jetzt der richtige Moment, aktiv zu werden. Ein rechtzeitiger Start gibt Dir nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern hilft Dir auch, mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Bitte beachte: Unsere Beratung stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische rechtliche Fragestellungen empfehlen wir, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

 

 


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Lass uns gemeinsam starten

Ob Website, App oder digitale Plattform – wir helfen Dir, Dein Unternehmen für die Zukunft aufzustellen. Vereinbare noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahre, wie Du die neuen Anforderungen effizient umsetzen kannst.


Kontaktieren Sie uns:

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Dir die nächsten Schritte zu gestalten!

Mit freundlichen Grüßen
Dein Team von Intersolute


Mit Bedacht gesendet von der Intersolute GmbH

Hindenburgstraße 139, 41061 Mönchengladbach
Geschäftsführer: Christian Oh
Handelsregister: Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 15448
Sitz der Gesellschaft: Mönchengladbach
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