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23.06.2025rss_feed

 

 


Nl 06 25 Intro

Hallo,

am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Digitale Angebote müssen dann für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Alter oder individuellen Bedürfnissen.

Wenn dein Unternehmen Produkte oder Services an Endkunden verkauft und mehr als 10 Mitarbeitende oder über 2 Mio. € Umsatz hat, brauchst du eine Website, die barrierefrei bedienbar ist, den Standards WCAG 2.2 AA und EN 301 549 entspricht, eine Barrierefreiheitserklärung enthält und regelmäßig optimiert wird.

Klingt nach viel? Kein Stresswir übernehmen das für dich.


Unser Service für dich:

✅ Wir analysieren deine Website
✅ Setzen alles nach aktuellen Standards um
✅ Erstellen die Barrierefreiheitserklärung
✅ Prüfen und optimieren laufend

Du machst dein Business – wir kümmern uns um den Rest.

Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung – aber sorgen dafür, dass du technisch auf der sicheren Seite bist.


📆 Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Je früher du startest, desto entspannter (und oft günstiger) wird die Umsetzung.
Lass uns einfach mal sprechen!

Barrierefreiheit lohnt sich – und wir machen’s dir leicht.

 

Viele Grüße
dein Intersolute-Team


Mit Bedacht gesendet von der Intersolute GmbH

Hindenburgstraße 139, 41061 Mönchengladbach
Geschäftsführer: Christian Oh
Handelsregister: Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 15448
Sitz der Gesellschaft: Mönchengladbach
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