Abmahnfalle Google Fonts ohne Einwilligung
Liebe Kundinnen und Kunden,
vielleicht habt ihr es schon mitbekommen: das LG München hat am 20.01.2022 entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Besuchenden auf einer Website gegen den Datenschutz verstößt.
Bei Google Fonts handelt es sich um einen beliebten und weit verbreiteten Dienst, über den zahlreiche Schriftarten auf Websites verwendet werden können. Kaum eine Website kommt heutzutage ohne aus.
Glücklicherweise haben wir bei Intersolute diese Entwicklung erwartet, und binden die Google-Fonts seit jeher datenschutzkonform als Kopie auf deinem eigenen Server ein. Somit wird für die Darstellung der Schriftarten keine Verbindung zwischen den Besuchenden und den Google-Servern hergestellt.
Solltet ihr zusätzlich Websites auf anderen Systemen betreiben, z.B. Wordpress, überprüft bitte unbedingt, ob die Seiten Google Fonts einsetzen.
Herzliche Grüße
Dein Intersolute Team